- Hauptuntersuchtung (HU)
- Fahrzeuge mit eigenem amtlichen Kennzeichen dürfen nur
mit einer gültigen HU-Plakette am Straßenverkehr teilnehmen.
- Jeder Fahrzeughalter muss deshalb
sein Auto in regelmäßigen, gesetzlich festgelegten Zeitabständen einem Fahrzeugcheck
- unterziehen lassen: der Hautuntersuchung.
- Je
nach Fahrzeugart wird sie alle 12 – 24 Monate fällig.
- Als
sichtbares Zeichen für die bestandene Prüfung wird die runde HU-Plakette auf
dem hinteren amtlichen Kennzeichen
- angebracht, die den Monat und das Jahr des
Fristablaufs für die nächste HU anzeigt.
- Abgasuntersuchung (AU)
- Die
Abgasuntersuchung /AU) gibt Auskunft darüber, ob Ihr Fahrzeug die gesetzlich
festgelegten Abgaswerte einhält und somit
- unsere Umwelt möglichst wenig
belastet.
- Sie
wird in der Regel zusammen mit der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt und
unterliegt im Normalfall auch denselben
- regelmäßigen Zeitabständen zur Prüfung.
Entsprechen
die Abgaswerte den gesetzlichen Bestimmungen und sind auch sonst
- keine
Auffälligkeiten festzustellen, erhalten Sie eine AU-Bescheinigung und Ihr
Fahrzeug eine sechseckige AU-Plakette
- auf dem vorderen amtlichen Kennzeichen.
Über den nächsten AU-Termin informieren die Bescheinigung, sowie die
angebrachte Plakette.
TÜV
/ AU bei uns Freitags
zwischen ca. 9.30 – 10.30 Uhr.
Andere
Termine auf Anfrage.