Hauptuntersuchtung (HU)  
Fahrzeuge mit eigenem amtlichen Kennzeichen dürfen nur mit einer gültigen HU-Plakette am Straßenverkehr  teilnehmen.
Jeder Fahrzeughalter muss deshalb sein Auto in regelmäßigen, gesetzlich festgelegten Zeitabständen einem Fahrzeugcheck
unterziehen lassen: der Hautuntersuchung.
Je nach Fahrzeugart wird sie alle 12 – 24 Monate fällig.
Als sichtbares Zeichen für die bestandene Prüfung wird die runde HU-Plakette auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen
angebracht, die den Monat und das Jahr des Fristablaufs für die nächste HU anzeigt.
Abgasuntersuchung (AU)   
Die Abgasuntersuchung /AU) gibt Auskunft darüber, ob Ihr Fahrzeug die gesetzlich festgelegten Abgaswerte einhält und somit
unsere Umwelt möglichst wenig belastet.
Sie wird in der Regel zusammen mit der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt und unterliegt im Normalfall auch denselben
regelmäßigen Zeitabständen zur Prüfung. Entsprechen die Abgaswerte den gesetzlichen Bestimmungen und sind auch sonst
keine Auffälligkeiten festzustellen, erhalten Sie eine AU-Bescheinigung und Ihr Fahrzeug eine sechseckige AU-Plakette
auf dem vorderen amtlichen Kennzeichen. Über den nächsten AU-Termin informieren die Bescheinigung, sowie die angebrachte Plakette.

 

TÜV / AU  bei uns Freitags zwischen ca. 9.30 – 10.30 Uhr.

Andere Termine auf Anfrage.